Für Imker sind die Monate Mai und Juni besonders wichtig: ihre Völker bringen die sogenannte Frühtracht ein. In diesem Zeitraum wächst das Bienenvolk zahlenmäßig stark an, was den natürlichen Drang fördert, ihren Staat durch Teilung zu vermehren. Die Profis sprechen vom Schwarmtrieb. Etwa die Hälfte der Bienen – 10.000 Individuen und mehr – ziehen mit der alten Königin aus und suchen sich eine neue Bleibe. Ein solcher Bienenschwarm zeigt sich als große Wolke von Bienen, die ausfliegen und sich als Schwarmtraube schließlich auf einem Gegenstand, meist in einem Baum oder Strauch, niederlassen. Der Rest der Bienen bleibt in der alten Behausung und zieht sich eine neue Königin heran.
Nie den Respekt vor den Bienen verlieren
Grundsätzlich ist ein Bienenschwarm sehr friedlich und würde niemals Menschen angreifen. Die Bienen sind vollkommen darauf fixiert, ihre Königin nicht zu verlieren. „Dennoch sollte man niemals selbst aktiv versuchen, den Schwarm näher zu untersuchen. Das einzig Richtige ist, einen Imker zu informieren, der den Bienenschwarm einfängt”, betont Petra Friedrich, Pressesprecherin des Deutschen Imkerbundes e. V. in Wachtberg. „Das sollte möglichst schnell geschehen, denn das Volk bleibt in der Regel nur einige Stunden, manchmal auch Tage, als Schwarmtraube sitzen.” Während sich der Schwarm ausruht, sind einige Hundert Kundschafter, sogenannte Spurbienen, unterwegs und suchen in der Umgebung nach einem geeigneten Nistplatz, zum Beispiel eine Baumhöhle. Die Spurbienen informieren dann das Volk mit dem Schwänzeltanz über potentielle Stellen und in einem hochdemokratischen Prozess wird über eine neue Behausung entschieden. Sollte die Suche nicht erfolgreich sein, kann sich der Schwarm wieder erheben und weiterfliegen.
Stadtimkern braucht Bienenweiden
Seit einigen Jahren nimmt bundesweit die Stadtimkerei zu: Privatleute und Unternehmen, aber auch kommunale Einrichtungen stellen Bienenstöcke in ihre Gärten oder auf ihre Dächer. Allein in Düsseldorf gibt es 1.100 Bienenvölker, in NRW 100.000 und in ganz Deutschland 800.000. „Das Imkern in der Stadt ist interessant, weil dort die Artenvielfalt von Pflanzen inzwischen größer ist als in der freien Landschaft”, so Peter Menke von der Stiftung DIE GRÜNE STADT. „Wir begrüßen diese Entwicklung sehr, weil dies dazu beiträgt, Grünflächen und artenreich bepflanzte Räume im städtischen Umfeld zu erhalten und gleichzeitig das Bewusstsein für eine gesunde Lebensweise unterstützt wird.”
Bienenrecht
Das sogenannte Schwarmrecht, das in den §§ 961-964 des BGB geregelt ist, befasst sich mit dem Schwarm-Verfolgungsrecht des Imkers und beinhaltet Sonderregelungen des Eigentumsverlusts sowie des Aneignungsrechts für Bienenstöcke und Bienenschwärme. Demnach behält der Imker das Eigentum am Schwarm, solange er ihn verfolgt. Dabei darf er fremde Grundstücke betreten. Findet ein Imker einen herrenlosen Schwarm, ist es seiner.
Quelle: DGS
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